Warum Mehr Demokratie in Rheinland-Pfalz ?Ein Analyse der direktdemokratischen Situation auf Landes- und kommunaler EbeneDie GeschichteMit der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz 1947 wurde ein Verfahren zur Volksgesetzgebung in die Landesverfassung aufgenommen. Doch bis 1997 gab es kein einziges Volksbegehren, geschweigedenn einen Volksentscheid. 1998 hat die Initiative zur Wiedereinführung des Buss- und Bettages als erste ein Volksbegehren beantragt und scheiterte an den damaligen Hürden. Im Februar 2000 wurde im Rahmen einer Verfassungsreform auch die Volksgesetzgebung geändert.Die AusgangssituationDas eigentliche Volksgesetzgebungsverfahren in Rheinland-Pfalz ist zweistufig. Der ersten Stufe des Volksbegehrens geht ein Zulassungsantrag voraus, bei dem 20.000 Unterschriften für einen Gesetzentwurf gesammelt werden müssen.Der Gesetzentwurf wird dann auf seine Zulässigkeit geprüft. Ein Themenausschlußkatalog ermöglicht es bei restriktiver Auslegung weite, politisch bedeutsame Bereiche der Volksgesetzgebung zu entziehen z.B. durch Ausschluß von Finanzfragen lassen sich alle nur im entferntesten haushaltswirksamen Volksbegehren abblocken. Wird der Antrag zum Volksbegehren dennoch zugelassen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen ca. 300.000 Wahlberechtigte auf den Gemeindeämtern für das Volksbegehren eintragen. Dies entspricht 10% der Wahlberechtigten. Selbst das einzige Volksbegehren das in der 50-jährigen Geschichte von Rheinland-Pfalz stattfand, würde immer noch daran scheitern. Sollte ein Volksbegehren dennoch erfolgreich sein kommt es nach dem Verfahren zum Volksentscheid. Doch selbst wenn ein Volksbegehren die absolute Mehrheit der Stimmen bekommen, kann es dennoch für ungültig erklärt werden, wenn nicht mindestens 25% der Stimmberechtigten sich daran beteiligt haben. Sollte das Volksbegehren auch noch eine Verfassungsänderung zum Inhalt haben, müssen sogar mehr als 50% der Wahlberechtigten (1,5 Mio.) mit „Ja“ Stimmen. |
So ist es heute:
Wenn nicht kann das Volksbegehren zwar eine Mehrheit im Volksentscheid
gewinnen, hat aber de facto denoch verloren. Ein Überspringen dieser
Hürde kommt im Vergleich zur Hürde des Volksbegehrens einer Unmöglichkeit
gleich. Dies ist nicht nur bürgerunfreundlich sondern auch eine demokratische
Ungerechtigkeit. Der Grundsatz der Stimmengleichheit wird eklatant verletzt.
Dies hat bedeutende Konsequenzen für Mehr Demokratie in Rheinland-Pfalz
wie im weiteren erläutert wird.
Ähnlich verhält es sich mit dem Bürgerentscheid, dem Volksentscheid auf kommunaler Ebene. Auch hier: Ausschlusskatalog, hohe Unterschriftenhürden beim Bürgerbegehren und eine Zustimmungsklausel von 25% der Wahlberechtigten bei allen Bürgerentscheiden. Das ZielWie sähe eine ideale Volksgesetzgebung für Rheinland-Pfalz aus ?Volksbegehren müssen über alle Gesetze zulässig sein ohne Ausnahme. Dem Volk als Souverän darf nichts vorenthalten bleiben. Die Hürde eines Volksbegehrens muss durch ein partei- und verbandsfreie
Initiative zu bewältigen sein. Sie soll lediglich den Nachweis der
Wichtigkeit des Themas und den Schutz vor Bagatellen sicherstellen. 3%
der Wahlberechtigten (ca. 100.000) sind als ausreichend anzusehen. Weiterhin
sollte freie Unterschriftensammlung möglich sein und ein Zeitraum
von über 3 Monaten zur Verfügung stehen.
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So soll es sein:
Das gesamte Verfahren muss so bürgerfreundlich gestaltet sein,
dass Information, Diskussion und Entscheidung der Bürger ermöglicht,
gefördert und nicht behindert wird. Gleiches gilt analog auch für
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene.
Der WegUm ein solches bürgerfreundliches und demokratisches Volksgesetzgebungsverfahren zu verwirklichen, müssen die Gesetze des alten Verfahrens geändert werden. Zum einen sind dies einfachgesetzliche Änderungen, aber in den Kernpunkten (Ausschlußkatalog, Unterschriftenhürde beim Volksbegehren, Abstimmungsklauseln beim Volksentscheid) sind Änderungen in der Verfassung notwendig. Zusätzlich verkomplizierend sind Artikel betroffen, die sich selbst schützen.Verfassungsänderungen sind auf parlamentarischem Weg nur mit 2/3-Mehrheiten
und per Volksentscheid nur mit 50%-Zustimmungsklausel möglich. Der
parlamentarische Weg birgt all die Unwägbarkeiten und Frustrationen
der „repräsentativen Demokratie“, weshalb direkte Demokratie ja gerade
notwendig ist. Aus direktdemokratischer Sicht ist daher ein schweres, aber
unabhängiges und rechtlich verbindliches Volksgesetzgebungsverfahren
vorzuziehen. Durch die Mobilisierung und Bündelung aller Kräfte,
die ein praktikables Volksgesetzgebungsverfahren wollen, kann es gelingen
die hohen und undemokratischen Hürden einmalig zu überwinden
und diese damit abzuschaffen bzw. bürgerfreundlich und demokratisch
zu gestalten.
Entscheiden Sie heute ob Sie morgen mehr mitbestimmen möchten. Ihr Engagement für Mehr Demokratie in Rheinland-Pfalz zählt ! |
Disclaimer: Dieses Faltblatt wurden nach bestem Wissen
und Gewissen erstellt. Trotzdem sind Fehler nicht auszuschliessen.
Deshalb: alle Angaben ohne Gewähr!
© MD–RLP 9/1998